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EDITORIAL

Fluidmetal Industries verstärkt ihre Anstrengungen im Bereich der Zulieferung: Automatendrehen, Mastering, Giesserei ...

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1. Semester 2009

Fluidmetal Industries präsentiert seine neuen Produkte : Werkzeug für hydroverdrahte Verbindungsstücke.

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BIENVENUE

Allgemeine geschaftsbedingungen

1- Allgemeines


Der Käufer erklärt, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dem vorliegenden Vertrag in Kenntnis genommen hat und erkennt sie als Bestandteil dieses Vertrags an.

2- Zustandekommen des Vertrags

Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer seinen vom Käufer unterschriebenen Kostenvoranschlag wieder zurückerhält oder sobald der Käufer die vom Verkäufer ausgestellte Auftragsbestätigung in Empfang nimmt..

3- Preis - Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

a- La.   Die frei mit dem Käufer ausgehandelten Preise können zwischen dem Bestell- und dem Lieferdatum neu festgesetzt werden, falls sich die wirtschaftlichen Bedingungen oder die geltenden Bestimmungen ändern oder aber falls der Käufer eine Änderung der Bestellung wünscht.

 

b.   Die Rechnungen werden am Tag der Ausstellung des Warenlieferscheins erstellt. Außer im Falle von anderslautenden Vereinbarungen der beiden Parteien wird eine Anzahlung von 30 % bis 50 % bei der Bestellung verlangt und die noch ausstehende Summe ist spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung an den Zahlungsort des Verkäufers zu zahlen. Gemäß dem französischen Gesetz Nr. 2001-420 vom 15. Mai 2001 führt jedweder Zahlungsrückstand von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Anrechnung von Verzugszinsen in der Höhe von 1,5mal dem geltenden gesetzlichen Zinsfuß, unbeschadet des Rechts des Verkäufers im Übrigen die Rückzahlung der Kosten für die Mahnung und die außergerichtliche oder gerichtliche Eintreibung zu verlangen, die pauschal auf 10 % der geschuldeten Summe mit einem Mindestbetrag von 765 € festgelegt sind. Darüber hinaus hat der Zahlungsrückstand oder die Nichtzahlung einer Rechnung oder fälligen Zahlung nicht nur zur Folge, dass alle Rechnungen fällig werden unabhängig davon, ob sie bereits das Fälligkeitsdatum erreicht haben oder nicht, sondern berechtigt den Verkäufer auch dazu, alle laufenden Bestellungen auszusetzen oder jede neue Bestellung abzulehnen.


4- Lieferung - Transport - Gefahrübergang


Die Lieferung gilt als durchgeführt, sobald die Waren im Land des Käufers auf das Transportfahrzeug geladen wurden. Dies zieht den sofortigen Gefahrübergang auf den Käufer mit sich unabhängig von den vertraglich festgelegten Modalitäten hinsichtlich der Kosten für Transport und Versicherung.

Die Lieferfristen sind Richtwerte, außer es wurden zwischen den Parteien andere Vereinbarungen getroffen, wobei nur die auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Daten den Verkäufer verpflichten. Sie können in Frage gestellt werden, wenn der Käufer nicht rechtzeitig die Gesamtheit der für die Herstellung notwendigen Dokumente liefert.

Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung im Falle eines vonseiten des Verkäufers unverschuldeten Lieferverzugs insbesondere wegen eines Mangels an Rohstoffen oder anderen unentbehrlichen Materialien, eines Maschinendefekts oder höherer Gewalt, die von dem den Verkäufer beliefernden ausländischen Fabrikanten als Gründe dafür vorgebracht werden.

Der Käufer muss die Waren bei der Entgegennahme, d.h., bei deren



­5- Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Hauptbetrags und aller Nebenkosten.

Wird irgendeine der fälligen Zahlungen nicht beglichen, so kann dies zur Rückforderung der Waren führen.

Der Käufer verpflichtet sich folglich, die gelieferten Waren von dem Moment der Entgegennahme durch ihn an gegen alle möglichen Gefahren wie Verlust und Wertminderung, denen sie ausgesetzt sind, bzw. gegen Schäden, die sie selbst verursachen könnten, zugunsten dessen, den es angeht, zu versichern.

Solange die gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind, muss der Käufer diese kenntlich machen. Sollte er dies nicht tun, kann der Verkäufer die sofortige Bezahlung der Waren verlangen oder die wieder zurücknehmen, die sich im Lager befinden.

 

6- Gewährleistung durch den Verkäufer

a.   Der Verkäufer garantiert dem Käufer Gewährleistung ausschließlich im Falle eines Mangels aufgrund eines Fabrikationsfehlers oder fehlerhaften Ausgangsmaterials. Es obliegt dem Käufer diesen dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen von dem Moment der Entgegennahme der Ware an per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.  Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Austausch der fehlerhaften Ware mit Ausnahme von jedwedem anderen Schaden. Die Mangelhaftigkeit eines Teils der Ware berechtigt weder zur Ablehnung der gesamten Ware noch zu einem Aufschub hinsichtlich der Bezahlung der fehlerfreien Ware.

 

b.   Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer von jeglicher Gewährleistung aufgrund von verborgenen Mängeln befreit ist.

 

c.   Es kann keinerlei Reklamation gegenüber dem Verkäufer vorgebracht werden, wenn dessen gelieferte Waren mit dem vor Abschluss des Kaufvertrags ausgehändigten Muster übereinstimmen.

 

7- Vertragsaufhebung


Sollte der Käufer irgendeine seiner Verbindlichkeiten nicht erfüllen, so führt dies von Rechts wegen 8 Tage nach der Zusendung einer erfolglos gebliebenen Mahnung zur Auflösung jedes Vertrages, der den Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, unter Vorbehalt sämtlicher Rechte hinsichtlich von Schadenersatzzahlungen, die von ihm verlangt werden könnten und die sich auf mindestens 10 % des vereinbarten Preises belaufen.

8- Anwendbares Recht und Beilegung  von Rechtsstreitigkeiten


Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jeder Rechtsstreit hinsichtlich des Zustandekommens, der Auslegung oder der Ausführung des den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vertrages - für den französisches Recht Anwendung findet - vor das Handelsgericht von Paris gebracht wird.  Diese Zuständigkeit gilt auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, Zwischenfeststellungsklage oder mehrerer Beklagter.